Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemein Â
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen SyEnergy AG (SyEnergy) und dem Kunden, nachfolgend Vertragspartner genannt. Sie sind integrierter Bestandteil eines zwischen dem Vertragspartner und SyEnergy im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen und Kauf oder Miete einer Ladestation im Zusammenhang mit SyCharge abgeschlossenen Vertrages und gelten auch ohne speziellen Hinweis. Im Falle eines Widerspruches zwischen den AGB und den Bestimmungen des Vertrages geht der Vertrag diesen AGB vor. Â
SyEnergy ist berechtigt, die vorliegenden AGB anzupassen, sofern die Interessen des Vertragspartners angemessen gewahrt bleiben. Die angepassten AGB werden mit ihrer Publikation wirksam, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich Widerspruch gegen sie erhebt. Erhebt der Vertragspartner Widerspruch, entscheiden die Parteien im gemeinsamen Gespräch, ob und in welchem Umfang die bestehenden AGB weiter gelten sollen. Vorbehalten bleiben Anpassungen aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Â
- Gegenstand Â
Gegenstand der vorliegenden AGB ist die Erbringungen von Energiedienstleistungen im Zusammenhang mit SyCharge durch SyEnergy, fĂĽr den Vertragspartner. Sie bilden insbesondere Grundlage fĂĽr Dienstleistungen der Ladeinfrastruktur und Abrechnungslösung sowie die Miete oder Kauf einer Ladestation.Â
- Beginn der ZahlungspflichtÂ
Es gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum. Sofern SyEnergy in Vorleistung tritt, z.B. mit Zahlung auf Rechnung, ermächtigt der Vertragspartner SyEnergy mit Vertragsabschluss seine Daten zum Zwecke einer BonitätsprĂĽfung zu verwenden. SyEnergy behält sich das Recht vor, dem Vertragspartnern im Rahmen und Ergebnis der BonitätsprĂĽfung die Zahlungsart auf Rechnung zu verweigern. Â
- Zahlungsbedingungen und ZahlungsverzugÂ
Der Vertragspartner verpflichtet sich, SyEnergy fĂĽr das Erbringen der vereinbarten Dienstleistungen eine VergĂĽtung zu bezahlen, deren Höhe abhängig vom gewählten Modul im jeweiligen Dienstleistungsvertrag festgelegt ist. Die VergĂĽtung sowie weitere aufgefĂĽhrte Kosten verstehen sich jeweils exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. SyEnergy ist bei Zahlungsverzug des Vertragspartners nach erfolgter schriftlicher Mahnung an den Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen bestehender Vereinbarungen mit dem Vertragspartner vorĂĽbergehend und ohne Entschädigungspflicht einzustellen oder nach angemessener Nachfristansetzung vom Vertrag zurĂĽckzutreten. Alle Kosten, inkl. MahngebĂĽhren, die SyEnergy im Zusammenhang mit der Eintreibung der säumigen Guthaben entstehen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Â
- Leistungserbringung von SyEnergy Â
SyEnergy erbringt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen gegenĂĽber dem Vertragspartner. SyEnergy ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen Dritte beizuziehen oder diese vollständig an Dritte auszulagern. Â
FĂĽr den Anschluss einer Ladestation an die Basisinstallation ist die Zustimmung des EigentĂĽmers erforderlich.Â
Die maximal zur VerfĂĽgung stehende Ladeleistung ist abhängig von den technischen Voraussetzungen der Ladestationen sowie der Liegenschaft. Bei hoher Auslastung des Strombezugs der Liegenschaft ist eine dynamische Reduktion der Ladeleistung notwendig. SyEnergy AG kann daher keine durchgehend festen Leistungswert garantieren.Â
- EigentumsvorbehaltÂ
Beim Mietmodul von SyCharge bleibt die Ladestation im Eigentum von SyEnergy. Â
- Wartung der LadestationÂ
SyEnergy sorgt fĂĽr die Wartung der Ladestation während der Dauer des Vertragsverhältnisses. Â
- HaftungÂ
Die Vertragspartner haften fĂĽr Schäden, die vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.Â
Werden an die Grundinstallation (Flachbandkabel) Fremdinstallationen oder weitere Ladestationen von anderen Anbietern angeschlossen, mĂĽssen diese auf Kosten des Vertragspartners entfernt werden. SyEnergy AG behält sich vor, entstandene Schäden, insbesondere Stromkosten und Aufwände dem Vertragspartner zu verrechnen.Â
Weitere HaftungsansprĂĽche fĂĽr direkte oder indirekte Schäden sind hiermit, soweit gesetzlich zulässig, ausdrĂĽcklich ausgeschlossen.Â
SyEnergy schliesst insbesondere jede Haftung fĂĽr indirekte Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, AnsprĂĽche Dritter sowie fĂĽr Mangelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten im Rahmen des gesetzlich Zulässigen aus. SyEnergy haftet nicht, soweit sie darlegt, dass sie die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen solchen Schaden zu verhĂĽten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. SyEnergy schliesst zudem jede Haftung fĂĽr Schäden aufgrund NichterfĂĽllung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten des Vertragspartners aus. SyEnergy haftet nicht fĂĽr unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Regierungsmassnahmen und Ausfall von Telekommunikationsverbindungen sowie weitere unvermeidbare Störungen und Vorfälle, die sich ausserhalb des Einflussbereichs von SyEnergy befinden und fĂĽr die SyEnergy nicht verantwortlich ist. Â
- Schadenminderungspflicht des Vertragspartners Â
Im Falle einer Störung der Ladestation ergreift der Vertragspartner selbständig alle nötigen Massnahmen, um jegliche Schäden aufgrund von Unterbrechungen, Unregelmässigkeiten etc. im Stromnetz zu vermeiden. Ladestationen, welche durch den Vertragspartner oder Endnutzer anderweitig angeschafft werden, dĂĽrfen nicht an die Grundinstallation von SyCharge angeschlossen werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass die SyCharge – Grundinstallation ausschliesslich fĂĽr Ladestationen von SyCharge zur VerfĂĽgung steht. Dies gilt fĂĽr die gemieteten und auch angeschafften Ladestationen vom Vertragspartner, bzw. deren Endnutzer.Â
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- Datenschutz Â
SyEnergy wird im Rahmen der ErfĂĽllung des Dienstleistungsvertrages Verbrauchsdaten zum Zwecke der Abrechnung bearbeiten. Die Verarbeitung aller Daten erfolgt in Ăśbereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz. Insbesondere wird sichergestellt, dass die persönlichen Daten nicht unbefugterweise an Dritte weitergegeben werden. Hinsichtlich Lastmanagement und zur Garantie eines einwandfreien Betriebs der Ladestationen hat SyEnergy das Recht, die Daten der Ladestationsnutzung der Vertragspartner auszuwerten. Â
- Ăśbertragung auf einen Rechtsnachfolger Â
Sowohl SyEnergy als auch der Vertragspartner können den Vertrag einem Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten ĂĽbertragen. Jede Vertragspartei kann einen Rechtsnachfolger ablehnen, wenn dieser nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfĂĽllen. Â
- Schriftform Â
FĂĽr den Vertrag, fĂĽr dessen Ă„nderungen und fĂĽr allfällige Nachträge ist die Schriftform GĂĽltigkeitserfordernis. Â
- Referenzen Â
Der Unternehmer ist berechtigt, Anlage inkl. Bilder unbeschränkt als Referenz (Name, Adresse, Ort, etc.) zu eigenen, insbesondere Werbezwecken zu verwenden. Â
- Teilnichtigkeit Â
Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertrages als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die GĂĽltigkeit des Vertrages im Ăśbrigen nicht berĂĽhrt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der ursprĂĽnglich von den Vertragsparteien angestrebte Zweck so weit als möglich erreicht wird. Â
- Aussergewöhnliche Umstände Â
Sollten aussergewöhnliche Umstände, welche von den Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrages nicht vorausgesehen werden konnten, die ErfĂĽllung des Vertrages ĂĽbermässig erschweren und kann die ErfĂĽllung billigerweise nicht mehr zugemutet werden, haben die Parteien die betreffenden Bestimmungen in Treu und Glauben durch solche zu ersetzen, welche den ursprĂĽnglichen Absichten der Vertragsparteien und dem beabsichtigten Zweck des Vertrages so nahe wie möglich kommen. Als aussergewöhnlich gelten insbesondere nicht vorhersehbare Ă„nderungen des gesetzlichen und regulatorischen Rahmens sowie der Rechtsprechung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Â
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand Â
Es gilt schweizerisches Recht. FĂĽr sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt Sarnen als Gerichtsstand. Â
- InkrafttretenÂ
Diese AGB treten am 1. März 2023 in Kraft.Â